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Das Grüne Rezept

Grünes Rezept- was ist das?

Das Grüne Rezept wurde gemeinsam von der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV), dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV), dem Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) und dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) entwickelt.

Seit in Kraft treten der Gesundheitsreform im Januar 2004 werden, außer in bestimmten Ausnahmefällen, die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel nicht mehr von den Gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, so dass Sie für diese Produkte selbst aufkommen müssen.

Warum werden die Produkte nicht mehr erstattet?

Die Verantwortlichen rechtfertigen ihre Entscheidung damit, dass in anderen EU-Ländern rezeptfreie Arzneimittel nicht auf Kassenrezept verordnet werden. Allerdings muss dazu auch erwähnt werden, dass die Rezeptpflicht in diesen Ländern anders geregelt ist als in Deutschland. Dort hängt es von der Art der Krankheit, Indikation und dem Wirkmechanismus ab, so dass Medikamente für schwerwiegendere Leiden rezeptpflichtig, Arzneimittel für leichtere Erkrankungen stets rezeptfrei sind.

Wie ist die Regelung in Deutschland?

In Deutschland richtet sich die Verschreibungspflicht nach dem Risiko, welches ein Medikament mit sich bringt. Das bedeutet, dass die Indikation und die Wirksamkeit ganz außer Acht gelassen werden. So kann es sein, dass ein Medikament gegen beispielsweise Krebs rezeptfrei ist, da es kaum Nebenwirkungen aufweist. Anders kann es sein, dass ein Arzneimittel gegen eine leichtere Erkrankung wie Haarausfall verschreibungspflichtig ist, da es erhebliche Nebenwirkungen verursachen kann.

Was nützt mir das Grüne Rezept?

Sie müssen die Kosten für das Produkt zwar selber tragen, aber dafür entfällt die Zuzahlung in Höhe von fünf bis zehn Euro, da Sie kein rezeptpflichtiges Produkt kaufen. Das Grüne Rezept dient Ihnen als Merkhilfe für: Produktnamen, Darreichungsform und Packungsgröße. Wenn Ihr Arzt Ihnen ein Produkt auf dem Grünen Rezept empfiehlt, rät er Ihnen zu dem Kauf des Arzneimittels.

Ein weiterer Vorteil für Sie:
Sollten Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze überschritten haben, können Sie das Grüne Rezept bei der Einkommenssteuererklärung einreichen und somit eine außergewöhnliche Belastung im Sinne der Abgabenverordnung nachweisen. Ihre persöhnliche Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent (bei schwerwiegend chronisch Kranken ein Prozent) Ihres jährlichen Bruttoeinkommens. Sollten Sie zu dem Thema Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Es ist wichtig, dass Sie alle Zahlungsnachweise zum Beispiel in Form von Quittungen aufbewahren.

Fragen Sie Ihren Arzt nach dem Grünen Rezept von Strathmann

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