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Verwirrende Vielfalt: Mineralwässer

Mineralwasser Nicht jedes Wasser, das in Flaschen abgefüllt verkauft wird, ist Mineralwasser. So darf es nur genannt werden, wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt ist: Zum einen muss es aus unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen stammen. Es muss außerdem von "ursprünglicher Reinheit" sein, darf also ausschließlich natürliche Inhaltsstoffe enthalten.

Und es müssen darin auch tatsächlich Mineralien gelöst sein, die auf dem Etikett aufgelistet werden, so die Verbraucherzentralen in ihrem Ratgeber "Durstlöscher Wasser". Mineralwasser muss außerdem direkt an der Quelle abgefüllt werden. Seine Zusammensetzung soll - von natürlichen Schwankungen abgesehen - konstant sein. Für eventuelle Schadstoffe gelten vergleichsweise strenge Grenzwerte, die in der Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTV) festgelegt sind. Beim Wasserkauf lohnt sich deshalb ein Blick auf das Etikett.

Heilwasser ist ein Arzneimittel

Heilwasser dagegen muss außerdem nachgewiesen vorbeugende oder heilende Eigenschaften besitzen. Es gilt als Arzneimittel und unterliegt damit dem Arzneimittelgesetz. Es sollte nur in Absprache mit einem Arzt getrunken werden.

Geringere Qualitätsstandards für Quell- und Tafelwässer

Quellwasser hat mit Mineralwasser ebenfalls einige Gemeinsamkeiten. So gelten die gleichen hygienischen Anforderungen. Es muss ebenfalls direkt an der Quelle abgefüllt werden. Aber das "unterirdische Wasservorkommen", aus dem es stammt, muss nicht vor Verunreinigungen geschützt sein. An Schadstoffen erlaubt sind jedoch nur die Mengen, die in der Trinkwasserverordnung auch für Leitungswasser festgelegt sind.

Tafelwasser hat mit Mineralwasser streng genommen wenig zu tun: Es kann überall, auch an mehreren verschiedenen Orten hergestellt werden. Es muss nicht aus einer bestimmten Quelle kommen, sondern wird etwa aus Trinkwasser, Natursole, Meerwasser, Mineralwasser, Salz und anderen Zusatzstoffen "gemischt". Anders als bei Mineralwasser ist es also nicht "ursprünglich rein". Die Hersteller können so ein Wasser kreieren, dass so schmeckt, wie sie es möchten. Tafelwasser darf den Angaben zufolge auch in Container abgefüllt und in Kantinen oder Gaststätten aus Zapfanlagen in Gläser gefüllt werden. Wie beim Quellwasser gelten die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung.

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